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Unsere Rahmenbedingungen.

Sie sind abgesichert durch die VACOM AGBs.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 16.05.2022

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Lieferungs- und Leistungsverträge, die mit

 

VACOM Vakuum Komponenten &
Messtechnik GmbH
In den Brückenäckern 3
07751 Großlöbichau
Deutschland

Geschäftsführung:
Dr. Ute Bergner, Jens Bergner

(nachfolgend „VACOM“) abgeschlossen werden.

 

1.2 Alle Lieferungs- und Leistungsverträge werden ausschließlich mit Kunden abgeschlossen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind, sowie auch mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Etwaige Lieferungs- und Leistungsverträge zwischen VACOM und den Kunden richten sich in erster Linie nach den im Einzelfall schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Soweit keine Individualabreden getroffen werden, bilden für sämtliche mit VACOM abgewickelten Lieferungs- und Leistungsverträge die vorliegenden AGB die ausschließliche Grundlage. Anderslautende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen der Kunden gelten nicht, auch wenn diese nicht ausdrücklich gesondert zurückgewiesen werden - VACOM widerspricht hiermit ausdrücklich solchen Bedingungen. Diese AGB gelten auch für künftige Lieferungs- und Leistungsverträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Grundlage für sämtliche Lieferungs- und Leistungsverträge zwischen VACOM und den Kunden ist die deutsche Fassung dieser AGB. Fassungen anderer Sprachen dieser AGB dienen lediglich dem Zweck der Information.

1.5 Je nach Geschäftsmodell sind die nachfolgenden Ergänzungsbedingungen dieser AGB in die Lieferungs- und/oder Leistungsverträge zwischen VACOM und den Kunden einzubeziehen: 

- Ergänzungsbedingungen für Onlineshop-Bestellungen 
- Ergänzungsbedingungen für Reinigungsdienstleistungen 
- Ergänzungsbedingungen für Reparaturen

 

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote von VACOM sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn VACOM die verbindliche Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt oder die Lieferung und/oder Leistung ausgeführt hat.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung von VACOM sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen und bei Unstimmigkeiten sich unverzüglich mit VACOM in Verbindung zu setzen. Das gilt insbesondere für Projektaufträge, denen die von VACOM vorgenommenen Preiskalkulationen und Leistungsbeschreibungen zugrunde gelegt wurden.

 

3. Beschaffenheit der Waren und Leistungen

3.1 Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen über die Beschaffenheit und Eigenschaften, wie technische Details etc., sind nur dann verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Angaben in technischen Unterlagen sind ebenfalls nur dann verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

3.2 VACOM behält sich, jedoch nach Abstimmung mit dem Kunden, bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

 

4. Preise

4.1 Die Preise verstehen sich ab Lager Großlöbichau, ohne Mehrwertsteuer/Warenumsatzsteuer und Verpackung, zahlbar ohne Abzüge. Sämtliche Nebenkosten (z. B. Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen) gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden oder sie gegen entsprechenden Nachweis von VACOM zurückzuerstatten, falls VACOM hierfür 
leistungspflichtig geworden ist.

4.2 Eine angemessene Preisanpassung erfolgt, wenn: 

- die Lieferfrist nachträglich aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund verlängert wird oder 
- Art oder Umfang der vereinbarten Lieferungen oder Leistungen eine Änderung erfahren haben oder  
- das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

4.3 Für Bestellungen beträgt der Mindestbestellwert netto 200 €. Sollte der Mindestbestellwert nicht erreicht werden, ist VACOM berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € zu erheben.

 

5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

5.1 Die Zahlungen sind gemäß den Bedingungen der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zu leisten.

5.2 Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Gutschrift auf Konto von VACOM. Bei Einreichung von Schecks werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 40 € erhoben.

5.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er nach § 288 BGB zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

 

6. Geheimhaltung

6.1 VACOM und der Kunde verpflichten sich, die wechselseitigen Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner, seine Produkte und Kunden (Fabrikations-, Erfahrungs- und Geschäftsgeheimnisse) (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), die ihnen zugänglich gemacht oder anderweitig bekannt werden, streng geheim zu behandeln und diese weder direkt noch indirekt irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen, noch sie auf irgendwelche Weise zu veröffentlichen oder für andere Zwecke (namentlich für den Nachbau von Maschinen, Anlagen und Komponenten sowie von Teilen derselben, insbesondere im Wege des sog. „Reverse Engineering") zu verwenden.

6.2 VACOM und der Kunde verpflichten sich ferner, alle notwendigen Unterlieferanten und andere Dritten entsprechend gleichartig durch Unterzeichnung von Geheimhaltungsvereinbarungen zu verpflichten.

6.3 VACOM und der Kunde bestätigen, dass die Tatsache, dass zwischen ihnen eine Geschäftsbeziehung (vorvertragliche Verhandlungen, Vertragsabschluss usw.) besteht, ebenfalls eine diesem Abschnitt unterliegende vertrauliche Information darstellt.

6.4 Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Informationen, 

- die dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren; 
- die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat; 
- die dem Empfänger von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt bzw. überlassen werden;  
- die vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind; 
- die von dem Inhaber zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

6.5 Wenn VACOM und der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages bereits den Bedingungen einer gültigen Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen, haben die Bedingungen der abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung Vorrang und werden durch diesen Abschnitt dieser AGB ergänzt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von VACOM gelieferte Vorbehaltsware bleibt Eigentum der VACOM bis zur Erfüllung sämtlicher aus dem jeweiligen Lieferungsvertrag gegen den Kunden zu stehenden Ansprüche. 

7.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die VACOM gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware, beispielsweise aufgrund von Reparaturen, Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.  

7.3 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für VACOM. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde die Vorbehaltsware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten sowie alle notwendigen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen auf eigene Kosten unverzüglich durchführen zu lassen.

7.4 Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche von VACOM darf die Vorbehaltsware nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen, verschenkt und auch nicht Dritten in Besitz gegeben werden. Sicherungsübereignungen und Verpfändungen der Vorbehaltsware sind ohne schriftliche Zustimmung von VACOM untersagt. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens, wird der Kunde den Dritten unverzüglich auf das Eigentum von VACOM an der Vorbehaltsware hinweisen und VACOM hierüber informieren, um die Durchsetzung der Eigentumsrechte von VACOM zu ermöglichen. 

7.5 Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt VACOM Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. 

7.6 Der Kunde ist zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware für eine Dauer des Eigentumsvorbehaltes nur solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen aus dem Lieferungsvertrag sowie diesen AGB  nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. 

7.7 Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht erfüllt, hat VACOM das Recht, Rücktritt vom Vertrag zu erklären. VACOM kann die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen und nach Androhung einer angemessenen Frist durch freihändigen Verkauf verwerten. 

7.8 Alle Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. 

7.9 VACOM verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen freizugeben, wenn der Wert der zu sichernden Forderungen, die noch nicht ausgeglichen sind, um mehr als 10 % mit dem vorgenannten Sicherungsrecht übersichert wird.

 

8. Lieferfrist

8.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaftsmeldung an den Kunden abgesandt worden ist.  

8.2 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Insbesondere bei der Zahlungsbedingung Vorkasse, beginnt die Lieferfrist erst mit Zahlungseingang. 

8.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die VACOM trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob sie bei VACOM, beim Kunden oder einem Dritten entstehen. Sobald der die Lieferung hindernde Umstand nicht mehr besteht, wird der Liefertermin schriftlich neu festgesetzt.

 8.4 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten für jeden Monat berechnet (mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat). VACOM ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. 

 

9. Gefahrenübergang und Abnahme

9.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand dem Spediteur übergeben wurde, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder VACOM noch andere Leistungen, wie z. B. Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat.  

9.2 Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von VACOM über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. 

9.3 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die VACOM nicht zu zurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. VACOM verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherung abzuschließen, die dieser schriftlich verlangt hat. 

9.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Kunden zumutbar. 

9.5 VACOM wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Kunde weitergehende Prüfungen, sind diese gesondert zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen. 

 

10. Export

Für Erfüllung von nationalen und internationalen Exportvorschriften ist der Kunde allein verantwortlich. VACOM ist nicht verpflichtet, Ware an Orte oder an Endverwender zu exportieren oder zu re-exportieren, die den Exportbeschränkungen unterliegen. Der Kunde wird andernfalls nach Wahl von VACOM die Ware am Versandort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.

 

11. Gewährleistung

Für Sachmängel der Lieferung leistet VACOM wie folgt Gewähr:

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und VACOM offensichtliche Mängel binnen sieben (7) Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. 

11.2 Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der VACOM nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Im Falle der Nachbesserung muss VACOM nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. Ersetzte Teile werden Eigentum von VACOM. 

11.3 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt VACOM - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. 

11.4 Die Gewährleistung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; eigenmächtige oder fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, sobald diese zu einem Gewährleistungsfall führen; nachträgliche Änderungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Behandlung, Wartung oder Instandhaltung, Verstöße gegen die Betriebsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten des Kunden, ungeeigneter Baugrund, von VACOM nicht zu vertretende chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse sowie außergewöhnliche Temperatur- und Witterungseinflüsse.

11.5 Der Kunde hat nicht das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der VACOM für die daraus entstehenden Folgen. 

11.6 Die Gewährleistung von Oberflächensauberkeitseigenschaften erlischt, wenn die Primärverpackung angebrochen wird. 

11.7 Gewährleistungsansprüche für alle verkauften neuen Liefergegenstände verjähren nach einem Jahr nach Ablauf der Prüffrist entsprechend Ziffer 11.1 dieser ABG.  

11.8 VACOM haftet nicht für Mängel, die auf beigestellten Gegenständen und/oder Materialien oder auf den vom Kunden festgelegten oder spezifizierten Konstruktionen beruhen. Für Mängel, die auf den vom Kunden beigestellten Waren beruhen, trifft VACOM die Haftung nur dann, soweit diese Mängel nachweislich bei Be- und Verarbeitung durch VACOM von VACOM grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, glaubwürdig nachzuweisen, dass die Mängelursache im Verantwortungsbereich von VACOM liegt.

 

12. Haftung

12.1 Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet VACOM – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur 

a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 
b. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, 
c. bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen hat, 
d. im Rahmen einer Garantiezusage, 
e. bei Mängeln des Vertragsgegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. 

12.2 Ausgenommen sind Ansprüche auf entgangenen Gewinn und aus Produktionsausfall 

12.3 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VACOM auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. 

12.4 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 

 

13. Softwarenutzung

13.1 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. 

13.2   Der Kunde darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von VACOM nicht zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei VACOM bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

 

14. Rückgaberecht

Dem Kunden steht ein vertragliches Rückgaberecht nicht zu. Warenrücksendungen werden ausnahmslos abgelehnt.

 

15. Dienstleistungen

15.1 Zu den Dienstleistungen von VACOM gehören Reinigungsdienstleistungen, Messdienstleistungen, Projektdienstleistungen und Beratungsdienstleistungen.  

15.2 Die Bestellung einer Leistung muss mindestens drei Arbeitstage vor Anlieferung der ggf. beizustellenden Teile erfolgen. Erfolgt eine Anlieferung zu einem früheren Zeitpunkt behält sich VACOM vor, die entsprechenden Teile zurück an den Auftraggeber zu senden und eine Bearbeitungsgebühr von 250 € pro Auftragsposition (max. 2.500 € pro Vorgang) zu erheben oder die Teile auf Kosten des Auftraggebers (250 € pro Auftragsposition pro Tag) zu lagern. 

15.3 Die uns zur Erbringung einer Dienstleistung überlassenen Teile sind mit Lieferschein (Angabe Angebotsnummer VACOM, Auftragsbestätigungsnummer VACOM, Materialnummer, Stückzahl) anzuliefern. Für fehlende Teile wird nur Ersatz geleistet, wenn deren Anlieferung durch einen von uns abgezeichneten Anlieferungsschein belegt ist und die Gefahr für die fehlenden Teile auf uns übergegangen ist. Bei Klein- und Massenteilen übernehmen wir für Ausschuss- und Fehlmengen bis zu jeweils 3 % der angelieferten Gesamtmenge grundsätzlich keine Haftung, wenn die Ausschuss- oder Fehlmenge nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch uns, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht oder abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. 

15.4 Die uns zur Erbringung einer Dienstleistung überlassenen Teile müssen den mit dem Auftraggeber abgestimmten Anlieferzustand aufweisen. Weichen die Teile vom abgestimmten Anlieferzustand ab, behält sich VACOM vor, die entsprechenden Teile zurück an den Auftraggeber zu senden („ungereinigt zurück“) und eine Bearbeitungsgebühr von 250 € pro Auftragsposition (max. 2.500 € pro Vorgang) für Kleinbauteile und bis zu 5.000 € pro Auftragsposition (nach Aufwand) für Großbauteile zu erheben.  

15.5 Übersteigt der Wert der uns zur Erbringung einer Dienstleistung überlassenen Teile 10.000 € (pro Einzelteil) bzw. 50.000 € (pro Bestellposition) ist dies vom Auftraggeber bei der ersten Anfrage oder behelfsweise bei der Bestellung schriftlich anzuzeigen.  

15.6 Für zur Erbringung einer Dienstleistung überlassene Teile haften wir im Rahmen der vertraglichen Mängelansprüche – außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – für Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Die Haftung für einfache oder leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht („Kardinalpflicht“) handelt. Vertragswesentlich ist insoweit eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt, und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Soweit der vorgenannte Haftungsausschluss wegen der Verletzung einer Kardinalpflicht nicht greift, haften wir nur für die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden und nur bis zum zweifachen Netto-Auftragswert. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen sind nicht vereinbart.  

15.7 Die von VACOM im Rahmen einer Dienstleistung erzielten Ergebnisse werden in internen Datenbanken erfasst. Diese Daten dienen als Grundlage zu Analysezwecken und können durch VACOM anonymisiert veröffentlicht werden. 

15.8 Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine Beratungsleistung, die von VACOM erbracht werden soll, erkennt der Kunde ausdrücklich an, dass VACOM nicht verpflichtet ist, mit seiner Beratung einen konkreten Erfolg herbeizuführen.

 

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

16.1 Für alle Lieferungs- und Leistungsverträge zwischen VACOM und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, UN-Kaufrecht). 

16.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Firma VACOM zuständige Gericht. VACOM ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben. 

16.3 Die Vertragssprache ist deutsch. 

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. 

17.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von VACOM nicht bestritten oder schriftlich anerkannt wird. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger von VACOM bestrittener Gegenansprüche des Kunden ist nicht statthaft.  

17.3 An allen dem Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträger, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behält VACOM sich Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten zugänglich gemacht werden und sind der VACOM unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Lieferungs- und/oder Leistungsvertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. VACOM ist berechtigt, Unterlagen jederzeit heraus zu verlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist. 

Ergänzungsbedingungen für Onlineshop-Bestellungen

Stand Mai 2022

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Bedingungen (als Ergänzungs- bzw. Ersatzbedingungen) dienen der Anpassung der Bedingungen des Allgemeinen Teils auf Onlineshop-Bestellungen.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Liefervertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.   

2.2 Mit Anklicken des Buttons [„Bestellung abschließen“] wird seitens des Kunden ein verbindliches Kaufangebot abgegeben. Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit welcher seitens VACOM bestätigt wird, dass die Bestellung erhalten wurde (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Liefervertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.  

2.3 Ein Liefervertrag kommt erst dann zustande, wenn die Annahme des Kaufangebots seitens VACOM ausdrücklich erklärt wird (Auftragsbestätigung) oder wenn die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Kunden versendet wird. 

2.4 Der Kunde stimmt zu, dass die Belege und Dokumente zur Online-Bestellung, wie Auftragsbestätigungen und Rechnungen, nur per E-Mail an die im Onlineshop angegebene E-Mail-Adresse des Kunden übersendet werden.

 

3. Mindestbestellwert

Für Bestellungen über den VACOM Onlineshop gilt kein Mindestbestellwert.

Ergänzungsbedingungen für Reinigungsdienstleistungen

Stand Mai 2022

 

Um nach dem Reinigungsprozess die angebotenen Sauberkeitseigenschaften sicherzustellen und die vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten, muss das zu reinigende vom Kunden angelieferte Bauteil folgende Eigenschaften aufweisen:

Die angebotenen Spezifikationen können nur gewährleistet werden, wenn:

1. die Bestellung mindestens drei Tage vor Anlieferung des Bauteils bei VACOM eingegangen ist.

2. die folgenden technischen Parameter des Bauteils spätestens mit der Bestellung zur Verfügung stehen:
- Materialnummer
- Technische Zeichnung mit Außenmaßen
- Oberfläche in cm²
- Werkstoff
- Maximaltemperatur (wenn keine Maximaltemperatur angegeben wird, wird Alu bis 120 °C und Edelstahl bis 200 °C thermisch belastet)

3. bei Anlieferung das Bauteil über ein Barcode-Label verfügt.

4. die Anlieferung in einer geeigneten Transportverpackung erfolgt, welche die Form und Funktionalität sowie den Vorreinigungszustand des Bauteils schützt. Bei wiederverwendbarer Transportverpackung ist zu beachten, dass für die gereinigten, reinraumtauglich verpackten Bauteile mehr Platz benötigt wird (bitte Rücksprache).

5. das Bauteil in einem zur Feinstreinigung vorbereiteten Zustand angeliefert wird, d. h. im Detail:

5.1 Bauteile frei von
- Schwermetallen
- Silikonen und Klebstoffen
- fest haftenden Ablaufspuren von Flüssigkeiten, Rückständen usw.
- organischen Schwefel- und Phosphorverbindungen
- Flecken, Verfärbungen, Anlauffarben
- Spänen und Graten
sind,

5.2 Bauteile „frei“ von Öl und Fett sind, das heißt:
- Ausgasrate nach 30 min kleiner oder gleich:
m / z 45 – 100: 1E-8 mbar ∙ l / s / cm²
m / z 101 – 200: 7,5E-10 mbar ∙ l / s / cm²
- bzw. organischer Restschmutz weniger als 10 μg / cm²

5.3 Gekapselte Bauteile leckdicht sind
- bis einschließlich PC2 mindestens 1E-7 mbar ∙ l / s für Luft
- ab PC2+ mindestens 1E-09 mbar ∙ l / s für Luft.

Bei Nichterfüllung der Punkte 5.1 – 5.3 wird vorbehalten, das Bauteil an Kunden zurückzuschicken oder die Herstellung des notwendigen Vorbereitungszustandes separat und kostenpflichtig bei VACOM vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Verzögerungen verlängern die Lieferzeit.

Ergänzungsbedingungen für Reparaturen

Stand Mai 2022

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die von VACOM gelieferten Gegenstände (nachfolgend „Reparaturgegenstand“).

1.2 Diese Bedingungen (als Ergänzungs- bzw. Ersatzbedingungen) dienen der Anpassung der Bedingungen des Allgemeinen Teils auf Reparaturleistungen.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Der Kunde hat VACOM bei Vertragsschluss über alle reparaturrelevanten Umstände und insbesondere über Kontaminierungen schriftlich zu informieren. Ungeachtet dessen, ob Reparaturleistungen im oder außerhalb des Werkes der VACOM durchgeführt werden, hat der Kunde die ihm von VACOM zur Verfügung gestellte Kontaminationserklärung auszufüllen. Soll der Reparaturgegenstand an VACOM gesendet werden, ist Kontaminationserklärung außen am Paket anzubringen. Wird die Kontaminationserklärung nicht mitgesendet, dann wird die Sendung auf Kosten des Kunden zurückgeschickt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in Kontaminationserklärung gemachten Angaben sowie für alle Schäden, die durch eine fehlerhafte und/oder unvollständige Kontaminationserklärung entstehen, haftet der Kunde. VACOM behält sich das Recht vor, bei bestimmten Kontaminationen die Annahme des Reparaturgegenstandes zu verweigern oder dem Kunden für Dekontamination zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

 

3. Preise, Kostenvoranschlag

3.1 Soweit möglich, wird dem Kunden bei Vertragsschluss in einem Kostenvoranschlag der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben.  

3.2 Kann die Reparatur zum angegebenen Preis nicht durchgeführt werden oder hält VACOM während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Kunden einzuholen, wenn der angegebene Preis um mehr als 15% überschritten werden muss. 

3.3 Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies seitens des Kunden ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist – soweit nicht anders vereinbart – nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.  

3.4 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen sowie der weitere entstandene und zu belegende Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) werden dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn die Reparatur aus von VACOM nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil der beanstandete Fehler bei der Inspektion nicht aufgetreten ist, Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt hat oder der Vertrag während der Durchführung gekündigt worden ist.  

3.5 VACOM ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.   

3.6 Bei der Berechnung der Reparatur sind Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.  

3.7 Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens VACOM und eine Beanstandung seitens des Kunden müssen schriftlich spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

 

4. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht

4.1 VACOM behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag vor. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen können getroffen werden.

4.2 VACOM steht wegen ihrer Forderungen aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Reparaturvertrages in ihren Besitz gelangten Reparaturgegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

 

5. Reparaturfrist

5.1 Die Angaben über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich. 

5.2 Die Vereinbarung einer verbindlichen Reparaturfirst, die als verbindlich bezeichnet sein muss, kann der Kunde erst dann verlangen, wenn der Umfang der Arbeiten genau feststeht. Die verbindliche Reparaturfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Reparaturgegenstand zur Übernahme durch den Kunden bzw. im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zur Vornahme der Erprobung bereit ist.  

5.3 Bei später erteilten Zusatz- und Erweiterungsaufträgen oder bei notwendigen zusätzlichen Reparaturarbeiten verlängert sich die vereinbarte Reparaturfrist entsprechend. 

5.4 Verzögert sich die Reparatur durch den Eintritt von Umständen, die von VACOM nicht verschuldet sind, ungeachtet ob sie bei VACOM, beim Kunden oder einem Dritten entstehen, so tritt, soweit möglich, eine angemessene Verlängerung der Reparaturfrist ein.

 

6. Abnahme

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Reparaturarbeit verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung des Reparaturgegenstandes stattgefunden hat.  

6.2 Erweist sich die Reparatur als nicht vertragsgemäß, so ist VACOM zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. 

6.3 Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden von VACOM, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Reparatur als erfolgt. 

6.4 Mit Abnahme entfällt die Haftung von VACOM für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

 

7. Mängelansprüche und Verjährung

7.1  Nach Abnahme der Reparatur haftet VACOM für Mängel der Reparatur in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich VACOM anzuzeigen. 

7.2 Die Haftung besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile. 

7.3 Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Zustimmung von VACOM vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung von VACOM für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.  

7.4 In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei VACOM sofort zu verständigen ist, hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von VACOM Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.  

7.5 Bei berechtigter Beanstandung trägt VACOM die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung von VACOM eintritt. 

7.6 Alle Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten nach der Abnahme.

 

8. Haftung

8.1 Werden Teile des Reparaturgegenstandes durch Verschulden von VACOM beschädigt, so hat sie VACOM nach ihrer Wahl auf ihre Kosten zu reparieren, neu zu liefern oder Ersatz zu leisten. Der Kunde muss nachweisen, dass die Beschädigungsursache im Verantwortungsbereich von VACOM liegt.

8.2 Bedingungen des Allgemeinen Teils gelten für dieses Kapitel entsprechend.

 

9. Mitwirkung und technische Hilfeleistung des Kunden bei Reparaturen außerhalb des Werkes von VACOM

9.1 Der Kunde hat das Reparaturpersonal von VACOM bei der Durchführung der Reparatur auf seine Kosten zu unterstützen.

9.2 Der Kunde hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Reparaturplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Reparaturleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Reparaturpersonal von Bedeutung sind.

9.3 Der Kunde ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zu: 

- Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskräfte in der für die Reparatur erforderlichen Zahl und für die erforderliche Zeit. Die Hilfskräfte haben die Weisungen des Reparaturleiters von VACOM zu befolgen. VACOM übernimmt für die Hilfskräfte keine Haftung. 
- Bereitstellung der Werkzeuge (soweit erforderlich). 
- Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, einschließlich der 
erforderlichen Anschlüsse. 
- Bereitstellung notwendiger, trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Werkzeugs des Reparaturpersonals. 
- Schutz der Reparaturstelle und -materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art, Reinigen der Reparaturstelle. 
- Bereitstellung geeigneter, diebsicherer Aufenthaltsräume und Arbeitsräume (mit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanitärer Einrichtung) und erster Hilfe für das Reparaturpersonal.   
- Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des Reparaturgegenstandes und zur Durchführung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind. 
  
9.4 Die technische Hilfeleistung des Kunden muss gewährleisten, dass die Reparatur unverzüglich nach Ankunft des Reparaturpersonals von VACOM begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen von VACOM erforderlich sind, stellt diese sie dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung.  

9.5 Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist VACOM nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche von VACOM unberührt.  

9.6 Werden bei Reparaturarbeiten außerhalb des Werkes von VACOM ohne Verschulden von VACOM die von ihr gestellten Vorrichtungen oder Werkzeuge auf dem Reparaturplatz beschädigt oder geraten sie ohne ihr Verschulden in Verlust, so ist der Kunde zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet. Schäden, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, bleiben außer Betracht. 

 

10. Transport und Versicherung bei Reparatur im Werk von VACOM

10.1  Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird der Reparaturgegenstand von Kunden auf seine Kosten bei VACOM angeliefert und nach Durchführung der Reparatur bei VACOM wieder abgeholt. 
  
10.2 Der Kunde trägt die Transportgefahr. Der Kunde hat auch jegliche Transportgefahr zu versichern. 

10.3 Während der Reparaturzeit im Werk von VACOM besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung des bestehenden Versicherungsschutzes für den Reparaturgegenstand z.B. hinsichtlich Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Maschinenbruchversicherung zu sorgen. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden kann Versicherungsschutz für diese Gefahren besorgt werden.  

10.4 Bei Verzug des Kunden mit der Übernahme kann VACOM für Lagerung in seinem Werk Lagergeld berechnen. Der Reparaturgegenstand kann nach Ermessen von VACOM auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahr der Lagerung gehen zu Lasten des Kunden.